Neben den Steuern sind Umlagen ein weiterer Bestandteil des Gaspreises. Die Bilanzierungsumlage gibt es schon seit 2011. Sie wird dafür genutzt, um eventuelle Fehlbeträge für Energiemengen auszugleichen. Falls ein Ungleichgewicht zwischen Gaszukäufen und -verkäufen entsteht, kann die Bilanzierungsumlage dieses ausgleichen. Bisher betrug die Umlage 0 Cent pro Kilowattstunde, zum 1. Oktober 2022 wurde sie aber erstmals auf 0,57 Cent pro Kilowattstunde erhöht.
Außerdem gibt es die Speicherumlage. Diese wurde erst zum 1. Oktober 2022 eingeführt und soll die Gasversorgung in der nächsten Heizperiode sicherstellen.
Ursprünglich war eine Gasbeschaffungsumlage geplant, die zum 1. Oktober 2022 eingeführt werden sollte. Sie war angedacht, um die Mehrkosten für Gasimporte auszugleichen. Da die Bundesregierung Verbraucher:innen aber nicht weiter belasten wollte, wurde diese Umlage nie eingeführt.