Beim Umzug gibt‘s einige Besonderheiten, die du beachten musst. Grundsätzlich gilt auch hier das Sonderkündigungsrecht – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen:
- Die neue Wohnung kann nicht mit Strom vom bisherigen Anbieter beliefert werden, weil sie nicht im Versorgungsgebiet liegt
- Durch den Umzug würden die bisherigen Stromkosten bei deinem Stromanbieter steigen, das heißt dein Anbieter kann dir nicht dasselbe Angebot wie vorher machen
Trifft ein Punkt davon zu, kannst du deinen Stromvertrag außerordentlich kündigen, weil das Sonderkündigungsrecht greift. Aber Achtung: die Kündigungsfrist liegt bei sechs Wochen vor dem konkreten Umzugstag! Daher unbedingt frühzeitig daran denken.
Und es gibt noch eine Besonderheit beim Umzug: bietet dir dein Stromanbieter zwei Wochen nachdem du gekündigt hast für deine neue Wohnung an, deinen Stromvertrag zu den gleichen Konditionen weiterzuführen, greift das Sonderkündigungsrecht nicht mehr.
Das bedeutet: Die Belieferung durch deinen Stromanbieter wird in diesem Fall auch an deinem neuen Wohnort fortgeführt. Wichtig dabei ist, dass sich diese Fortführung nicht auf deine reguläre Kündigungsfrist auswirkt. Dein Vertrag und die darin enthaltenen Vereinbarungen werden nicht verändert und deine bisherige Kündigungsfrist bleibt bestehen. Dadurch kannst du regulär nach deiner vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen – dein Vertrag verlängert sich nicht.
Weitere Infos zur Stromkündigung bei einem Umzug findest du in unserem Blog. Hier findest du außerdem auch eine hilfreiche Umzugs-Checkliste. Schau mal rein, es lohnt sich!
Neben dem Umzug gibt es noch weitere Fälle für ein Sonderkündigungsrecht. Zum Beispiel sind das Änderungen der Vertragsbedingung durch deinen Versorger oder der Todesfall des Kunden/der Kundin.
Was du beim Kündigungsschreiben beachten musst, erklären wir dir weiter unten.