Starten wir mit den Basics: Was ist überhaupt Mieterstrom?
Beim Mieterstrom wird ein Teil des Stroms selbst erzeugt und von den Bewohner:innen eines Mehrfamilienhauses direkt genutzt. Der andere Teil des Stroms kommt vom allgemeinen Energieversorger. Die Energie, die selbst erzeugt wird, kann auf viele Arten produziert werden - meistens wird sie aber durch Photovoltaikanlagen (PV) hergestellt. Den Strom, der durch PV erzeugt wird, nennt man Solarstrom. Diese Art der Energie gehört übrigens zu den erneuerbaren Energien und ist besonders gut für die Umwelt.
Um den Mieterstrom kümmert sich in der Regel entweder der oder die Eigentümer:in des Gebäudes, die vermietende Person, die Wohnungsverwaltung oder dein lokales Stadtwerk. Manchmal regelt das aber auch eine andere dritte Person. Als Mieter:in einer Wohnung mit Mieterstrom hast du also nichts mit dem Aufbau dieser PV-Anlage zu tun – das ist gut, denn das bedeutet weniger Stress für dich.
Auch wichtig zu wissen: Als mietende Person musst du keinen doppelten Stromvertrag abschließen. Viele denken nämlich, dass sie sich um den restlichen Strom, der nicht von der PV-Anlage kommt, selbst kümmern müssen. Das stimmt zum Glück nicht und ist gesetzlich durch das Energiewirtschaftsgesetz (§ 42a Abs. 2 S.6 EnWG) geregelt. Das heißt, als Mieter schließt du nur einen Mieterstromvertrag ab.
sparstrom Tipp: In deiner Wohneinheit gibt es keinen Mieterstrom, aber du möchtest trotzdem selbst Energie erzeugen? Kein Problem, wir haben da eine Lösung für dich: Photovoltaikanlagen gibt es auch als Mini-Version. Diese Version nennt man Balkonkraftwerk und kann bei dir auf der Terrasse oder dem Balkon angeschlossen werden – klingt super praktisch, oder? Das bedeutet nämlich, dass du deinen Solarstrom auch ganz allein ohne deinen Vermieter selbst produzieren kannst. Du suchst nach weiteren Infos zum Balkonsolar? We got you! Schau am besten mal in unserem Artikel Balkonkraftwerk vorbei.