17. September 2023

Heizungsgesetz – Was du jetzt wissen musst

Erfahre, was das neue Heizungsgesetz 2024 beinhalten soll, ab wann es gelten könnte und was es für dich bedeutet.

Frau hält die Hände an die Heizung und wärmt sich

Ein Beitrag von

Marco

Marco Haiplik

Vielleicht hast du in den vergangenen Monaten schonmal den Begriff Heizungsgesetz gehört. Doch worum geht es bei dem Gesetz eigentlich genau und in welcher Form bist du betroffen?

In diesem Blogartikel wollen wir diesen Fragen auf den Grund gehen und die wichtigsten Begriffe und Hintergründe zum Heizungsgesetz 2024 erklären.

Update

Mit dem Beschluss vom 8. September steht das neue Heizungsgesetz fest. Diese Punkte musst du jetzt wissen:

Ab wann gilt das Heizungsgesetz: ab dem 01.01.2024 – schrittweise bis 2045. Was das für dich bedeutet, erfährst du im Text.

Änderungen zur Vorlage vor der Sommerpause: Die wohl wichtigste Änderung ist, dass du deine Heizung zum 01.01.2024 definitiv nicht austauschen musst. Egal welche Heizung du bislang als Mieter/Vermieter nutzt. Sollte deine Heizung kaputt gehen und nicht mehr repariert werden können, hast du 5 Jahre Zeit sie gegen eine Heizung mit 65% Erneuerbaren Energien auszutauschen.

Wenn du im kommenden Jahr eine neue Wohnung oder ein neues Haus baust, dann kannst du dich beraten lassen, welche Heizung die geeignete ist, um bis 2028 ohne zusätzliche Mehrkosten auf 65% Erneuerbare Energien zu kommen.
Nur wenn du in einem Neubaugebiet baust, muss deine Heizung schon ab dem Einbau mit 65% Erneuerbaren Energien arbeiten.

Die entscheidende Gesetz-Anpassung dafür ist die verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung. Erst wenn die vorliegt, gilt die 65%-Regel auch für deinen Altbau.
Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern sollen für das kommende Wärmeplanungsgesetz bis Mitte 2026 Zeit für ihre Wärmepläne bekommen.
Alle anderen Kommunen, die noch ohne Pläne sind, sollen sie bis Mitte 2028 vorlegen.

Du möchtest weiter eine Gasheizung verwenden? Kein Problem. Auch nach dem 01.01.2024 können Gasheizungen eingebaut werden. Voraussetzung dafür ist nur, dass sie später auf Wasserstoff umgerüstet werden können.

Der Fahrplan bis 2045 in der Übersicht:

01.01.2024: Das 65%-Ziel gilt nur für Neubauten in Neubaugebieten.

Mitte 2026: Großstädte ab 100.000 Einwohnern müssen bis dahin eine verpflichtende Wärmeplanung vorlegen.

Mitte 2028: Kleine Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern müssen bis dahin eine Wärmeplanung vorlegen. Erst ab dann soll das neue Heizungsgesetz für alle gelten.

Ab 2045: Alle Heizungen müssen ab 2045 klimaneutral sein und mit mindesten 65% Erneuerbaren Energien betrieben werden.

Was ist das Heizungsgesetz 2024 eigentlich?

Ab 1.1.2024 soll eine Pflicht zum erneuerbaren Heizen gelten. Das bedeutet konkret, dass alle neuen Heizungsanlagen ab 2024 den Wärmebedarf mit einem Anteil von 65% erneuerbarer Energien abdecken müssen. Hierzu zählen Wärmepumpen, Solarthermen oder auch Gasheizungen, die mit Biomethan oder Wasserstoff betrieben werden.

Wichtig ist: Es gibt keine sofortige Austauschplicht. Deshalb können auch problemlos Gas- und Ölheizungen repariert und sogar eingebaut werden. Kann eine bestehende Heizung nicht mehr repariert werden, haben die Besitzer:innen drei Jahre Zeit, eine klimafreundlichere Alternative einzubauen.

Folgende Ausnahmen sollen gelten:

  • Sollte ein Anschluss an ein örtliches Wärmenetz bis spätestens  Juli 2028 absehbar sein, darf noch zehn Jahre lang eine Heizung genutzt werden, die die neue Vorgabe nicht erfüllt. Wird dein Viertel also bald an ein Fernwärmenetz angeschlossen, musst du nichts weiter tun.
  • Heizungen, die mit Holz und Pellets betrieben werden, erfüllen nach Ansicht der Bundesregierung die 65-Prozent-Vorgabe und müssen nicht ausgetauscht werden.


Für Gasheizungen gilt eine Staffelung

  • Du baust nach dem 01. Januar 2024 eine neue Gasheizung ein, das Gesetz gilt zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht? Dann musst du deine Heizung ab 2029 mit 15% klimaneutralem Gas betreiben. Das kann zum Beispiel Gas aus Biomasse oder Wasserstoff sein.
  • Das Gesetz gilt schon ab dem 1. Januar 2024? Kein Problem. Wenn deine Kommune schon geplant hat, dich ans Wärmenetz anzuschließen, kannst du auch jetzt noch eine wasserstofffähige Gasheizung einbauen.
  • Dieser Pflichtanteil steigt 2035 auf 30% und 2040 auf 60%.

Warum gibt es eine Überarbeitung des Gesetzes?

In einer Sache sind sich Experten und Politiker einig: So günstig wie vor dem Ukraine-Krieg wird Heizen mit Gas wohl nicht mehr werden. Außerdem schadet Heizen mit fossilen Brennstoffen dem Klima. Deshalb soll das Heizen mit erneuerbaren Energien ein wichtiger Baustein im Klimaschutz werden. Bislang wurde der Gebäudesektor im Hinblick auf den Klimaschutz eher vernachlässigt – das soll sich nun ändern.

Es geht darum, für den Klimaschutz auch die erforderliche Wärmewende schneller voranzubringen. Denn wenn du heute eine neue Heizung einbaust, nutzt du sie für ungefähr 20 bis 30 Jahre. Deutschland hat sich mit dem Klimaschutzgesetz verpflichtet, bis 2045 treibhausgasneutral zu werden. Mit dem neuen Heizungsgesetz 2024 wird diese Verpflichtung verbindlich.

Du als Verbraucher:in sollst mit dem neuen Gesetz vor allem vor Preissprüngen aufgrund stark gestiegener fossiler Rohstoffpreise geschützt werden. Gleichzeitig ist eine größere Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten aus unzuverlässigen Quellen das Ziel.

  • Heute wird noch in drei Vierteln der bestehenden Gebäude mit fossilen Heizungsanlagen geheizt, hauptsächlich mit Gas. Von rund 41 Millionen Haushalten heizen fast die Hälfte mit Erdgas und knapp ein Viertel mit Heizöl.
  • Mehr als 40% des Erdgasverbrauchs geht auf Heizung und Warmwasser zurück.
  • Etwa 14% der Haushalte bekommen Fernwärme.
  • Stromdirektheizungen und Wärmepumpen machen jeweils weniger als 3% aus.
  • Bei den neu installierten Heizungen lag der Anteil von Gasheizungen im Jahr 2021 bei rund 70%.

 

Der Gesetzentwurf soll nun dafür sorgen, dass sich Heizen mit erneuerbaren Energien auf Dauer lohnt.

Installateur prüft Wärmepumpe

Was bedeutet das Gesetz für dich?

So sind Mieter:innen betroffen

Das neue Heizungsgesetz betrifft nahezu jeden Menschen in Deutschland Nur 3% der knapp 41 Millionen Haushalte heizen bereits jetzt mit einer Wärmepumpe oder einer Stromdirektheizung. Deshalb ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass auch du vom neuen Gesetz betroffen bist. Aber keine Sorge, du musst nicht direkt in Panik verfallen.

Denn wichtig zu wissen ist: Bürger:innen sollen bei der Umsetzung des Heizungsgesetzes vor zu hohen Umlagekosten geschützt werden. Deshalb soll geregelt werden, ab wann und in welchem Ausmaß die Modernisierungskosten der Heizungsanlagen auf Mieter:innen umgelegt werden können. Dabei ist geplant eine Preisdeckelung festzulegen. Dieser Preisdeckel wird bei Wärmepumpen an die Wärmeeffizienz gekoppelt. Auch die Modernisierungskosten für Gasheizungen sollen sich hieran orientieren.

So sind Eigentümer:innen betroffen

Damit möglichst alle, die vom neuen Gesetz betroffene sind, ihren Beitrag zur Umsetzung leisten können, gibt es einige Förderpakete.

Zum Beispiel ist weiterhin eine Grundförderung in Höhe von 30% für alle geplant, die ihr Wohneigentum selbst nutzen. Die Förderung ist dafür da, eine alte fossile Heizung gegen eine neue klimafreundliche Heizung auszutauschen.

Zusätzlich soll es drei verschiedene Klimaboni, also erhöhte Fördersätze geben, um den schnelleren Umstieg von besonders alten und ineffizienten Heizungen auf nachhaltige Heizungen zu fördern.

Klimabonus I

Erhältst du als Eigentümer:in, wenn du deine Heizung noch nicht austauschen musst, aber es Sinn macht. Dann bekommst du weitere 20% zur Grundförderung dazu.

Klimabonus II

Du musst deine Heizung bald austauschen? Dann kannst du weitere 10% Unterstützung beantragen.

Klimabonus III

Deine Heizung ist noch keine 30 Jahre alt, aber so kaputt, dass sie nicht mehr repariert werden kann? Dann kannst du nochmal 10% zusätzlich zur Grundförderung beantragen.

Zinsgünstige Kredite und die Möglichkeit, den Heizungstausch von der Einkommenssteuer absetzen zu können sind weitere Anreize für Eigentümer:innen.

Bei den technischen Umsetzungen zur Umrüstung der Heizungen will die Bundesregierung den Eigentümern freie Hand lassen, solange rechnerisch nachgewiesen werden kann, dass der Anteil der erneuerbaren Energien der neuen Heizungslange tatsächlich mindestens 65% beträgt.

Familie sitzt Kindern zu Hause vor dem Heizofen

Ab wann soll das neue Gesetz gelten?

Ursprünglich sollte das neue Heizungsgesetz noch vor der großen Sommerpause des Bundestags, die von Anfang Juli bis ca. Ende August dauert, verabschiedet und zum 01.01.2024 gültig werden. Das Bundesverfassungsgericht hat aber Anfang Juli bekanntgegeben, dass ein solches Gesetz mehr Zeit braucht.

Das neue Gesetz wird deshalb erst im Herbst verabschiedet. Ob bis dahin alle Fragen beantwortet sind, ist heute noch unklar. Stand heute soll das neue Heizungsgesetz ab dem 01. Januar 2024 gelten.  

Wir halten dich auf dem Laufenden.

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