29. September 2023

Gerüchteküche Strom -Teil 1

Wir räumen in diesem Artikel mit einigen Gerüchten und Falschbehauptungen rund um das Thema Strom auf.

Strommaste im Sonnenlicht

Ein Beitrag von

Chiara

chiara d'imprima

Hast du im Netz schonmal etwas zum Thema Strom gegoogelt und dich gefragt, ob das Ergebnis wirklich stimmt? Dann bist du nicht allein. In diesem Artikel gehen wir einigen der Mythen auf den Grund und versuchen euch durch das Thema Strom zu führen.

Gerücht: Mein Vermieter entscheidet, welchen Stromanbieter ich bekomme

Auch wenn sich dieser Mythos hartnäckig hält: Dass dein Vermieter entscheidet, welchen Stromanbieter du bekommst, können wir in die Gerüchteküche verweisen. Dein Vermieter sagt dir nicht, bei welchem Anbieter du deinen Stromtarif abschließen musst, er darf dir lediglich eine Empfehlung aussprechen. Ebenfalls darf dein Vermieter keinen Strom für dich anmelden.

Und zwar aus dem folgenden Grund:

Der Vermieter würde in die Privatsphäre des Mieters eingreifen, das hätte einen datenschutzrechtlichen Verstoß zur Folge.

Bedeutet für dich als Mieter: Du bist verantwortlich für das ordnungsgemäße Anmelden deines Stroms. Dafür hast du rund sechs Wochen Zeit. Danach fällst du automatisch in die Grundversorgung.

Gerücht: Mein Strom ist in den Nebenkosten enthalten

Du fragst dich, ob dein Strom bereits in deinen monatlichen Nebenkosten enthalten ist? In der Regel ist das nicht der Fall. Die Nebenkosten umfassen normalerweise lediglich den Anteil am Allgemeinstrom. Dazu zählt unter anderem die Beleuchtung im Flur eines Mehrparteienhauses. 

Grundsätzlich ist in der Warmmiete immer die Nettokaltmiete inbegriffen. Diese Miete bezahlst du für die Nutzung der Mietimmobilie. Die Betriebs- bzw. Nebenkosten können nochmals unterteilt werden in

  • warme Betriebskosten, z. B. die Kosten für Heizung und Warmwasser.
  • kalte Betriebskosten, bzw. umlegbare Nebenkosten, wie z. B. Hausflurreinigung. 


Der Strom, den du anmeldest, ist also nur für deine eigene Stromversorgung in deinen eigenen vier Wänden.

Laufender Stromzähler

Gerücht: Wenn ich den Stromanbieter wechsle, habe ich erstmal keinen Strom

Die Angst, dass du bei einem Stromanbieterwechsel keinen Strom hast und im Dunkeln sitzt, können wir dir nehmen! Diese Annahme kommt aus dem Bereich der Gerüchteküche.

Durch die sogenannte Grundversorgung ist gewährleistet, dass du immer mit Strom und Gas versorgt bist. Die kurze Antwort auf die Frage lautet also nein, es kann nicht passieren, dass du plötzlich ohne Strom dastehst.  

Was versteht man unter Grundversorgung?

Die Grundversorgung ist die Energielieferung durch den an Grundversorger an einen Haushalt zu marktüblichen Preisen. 

Jeder Haushalt hat Anspruch auf Grundversorgung. Kündigungen innerhalb der Grundversorgung können nur in Ausnahmefällen passieren:

  • Dazu zählt u.a. die Manipulation des Zählers.
  • Trotz wiederholter Mahnungen zahlst du nicht ordnungsgemäß.

Das heißt, du stehst niemals ohne Strom oder Gas da, auch nicht bei einem Anbieterwechsel.

Frau hält Rechnungen in den Händen

Gerücht: Ich kann den Stromanbieter erst nach Vertragsende wechseln

Du bist dir nicht ganz sicher, wann du den Stromanbieter wechseln kannst? Du musst auf jeden Fall nicht bis zum Vertragsende bei deinem aktuellen Anbieter warten. Die Kündigungsfrist ist von Anbieter zu Anbieter verschieden und beträgt zwischen 2 Wochen und 3 Monaten.

Zu sparstrom kannst du sogar schon wechseln, wenn dein aktueller Vertrag erst innerhalb der nächsten 13 Monate endet.

Der eigentliche Anbieterwechsel darf dabei nicht länger als drei Wochen dauern. Damit ist allerdings nur das reine Wechselverfahren gemeint, ab dem Zeitpunkt, zu dem dein neuer Energieanbieter den Netzbetreiber kontaktiert.

Hast du dich für einen Anbieter und einen Tarif entschieden, kannst du den neuen Vertrag entweder direkt beim Anbieter abschließen oder in manchen Fällen auch über ein Wechselportal. Für solche Wechsel bekommt das Portal in der Regel eine Provision. Die Kündigung deines alten Vertrags übernimmt anschließend dein neuer Anbieter in deinem Namen.

Bei einer Preiserhöhung oder einem Umzug hast du zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht.

Gerücht: Mein monatlicher Abschlag ist meine Stromrechnung

Die Frage, ob dein monatlicher Abschlag deine Stromrechnung ist, müssen wir mit Nein beantworten. Das ist ein reiner Mythos. Dein monatlicher Abschlag ist lediglich eine Schätzung. Du kannst deinen Abschlag auch als Vorauszahlung deiner Stromrechnung sehen. Die Abschlagszahlung wird vorher auf Basis einer Schätzung festgelegt und dann für gewöhnlich jeden Monat abgerechnet. Die Schätzung basiert auf den Durchschnittsverbräuchen pro Personen im Haushalt.

Beim Vertragsabschluss wirst du nach deinem geschätzten jährlichen Verbrauch gefragt. Dein tatsächlicher Verbrauch wird auf deiner Stromrechnung ausgewiesen und kann aus unterschiedlichen Gründen manchmal auch deutlich höher sein. In einigen Fällen kannst du dich aber auch über eine Rückerstattung deines Strom- oder Gasanbieters freuen. Planen solltest du damit aber besser nicht.

Für das darauffolgende Jahr bekommst du dann meist einen an deinen tatsächlichen Verbrauch angepassten Abschlag. Wenn sich in deinem Leben die Umstände ändern, du beispielsweise die Familie länger zu Besuch hast oder selbst Nachwuchs bekommst, kann sich der tatsächliche Stromverbrauch oftmals schnell verändern. Daher empfiehlt es sich, dass du deinen Verbrauch regelmäßig überprüfst und Rücksprache mit deinem Anbieter hältst.

sparstrom Tipp: Zahle lieber etwas mehr im Voraus. Im besten Falle bekommst du mit der Jahresendabrechnung dann eine Rückerstattung. Zumindest aber sollte dir eine Nachzahlung erspart bleiben.

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