23. Februar 2023

Energie-Entlastungen: So hilft die Bundes­regierung gegen steigende Energiepreise

Welche Entlastungen gelten für Verbraucher:innen von Strom und Gas? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung beschlossen? Das erfährst du hier.

Junger Mann am Arbeitsplatz verschränkt die Arme hinter dem Kopf

Ein Beitrag von

Annika

annika fiedler

Vermutlich hast du es auch schon gemerkt: In den vergangenen Monaten ist alles teurer geworden. Viele Menschen müssen sich stärker einschränken oder kommen aufgrund der gestiegenen Preise sogar in finanzielle Not. Vor allem das Thema Energie hat innerhalb des letzten Jahres stark an Bedeutung gewonnen. Spätestens seit dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 sind die Kosten für Strom und Gas massiv gestiegen. Viele Energieversorger versuchen zwar die hohen Preise am Markt abzufedern, doch angesichts der enormen Steigerungen ist das leider nur begrenzt möglich.

Genau an dieser Stelle kommt die Bundesregierung ins Spiel. Die hohen Energiepreise fallen in den Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Dort wurden im vergangenen Jahr verschiedene Pläne und Maßnahmen beschlossen, um Bürger:innen von den gestiegenen Energiepreisen zu entlasten.

Bei all den Beschlüssen ist es gar nicht so einfach, den Überblick zu behalten. Aber keine Sorge: Wir geben dir in diesem Beitrag eine strukturierte Zusammenfassung darüber, welche Maßnahmen aktuell gelten, welche Hilfspakete in der Vergangenheit verabschiedet wurden und was in Zukunft geplant ist.

Welche Energie-Entlastungen wurden bereits eingeführt ?

Schon im Frühjahr 2022 sind die Preise an der Energiebörse rasant gestiegen und es wurde schnell klar, dass die Bürger:innen diese Mehrkosten nicht allein tragen können. Deshalb gab die Bundesregierung bekannt, dass schnelle Entlastungen folgen sollen. Ziel aller geplanten Maßnahmen ist es, Verbraucher:innen zu unterstützen, um die Belastung durch die hohen Energiekosten in einem erträglichen Umfang zu halten.

Seitdem wurden drei Maßnahmenpakete verabschiedet. Das erste Paket wurde im Februar 2022 beschlossen, das zweite im Mai 2022 und das dritte im September 2022. Welche Maßnahmen wann in Kraft traten, und welche noch umgesetzt werden, erklären wir in den folgenden Abschnitten.

Insgesamt kostet die Unterstützung der Bürger:innen den Staat bisher 95 Milliarden Euro, darüber hinaus wurde ein Abwehrschirm von 200 Milliarden aufgespannt. Das bedeutet, dass die Bundesregierung neue Schulden in Höhe dieser Summe aufnehmen darf. Die Schuldenbremse wird dafür weiter ausgesetzt.

Im Jahr 2022 und Anfang 2023 wurden diverse Maßnahmen zur Hilfe von Verbraucher:innen umgesetzt. Welche das sind, verraten wir in den folgenden Abschnitten.

Maßnahmen aus dem ersten Entlastungs­paket

Das erste Entlastungspaket der Bundesregierung besteht aus drei Maßnahmen: der Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags, der Erhöhung des Grundfreibetrags und der Anpassung der Entfernungspauschale für Pendler:innen. Die Änderungen gelten rückwirkend zum 1. Januar 2022.

Der Arbeitnehmerpauschbetrag wurde um 200 Euro auf 1.200 Euro pro Person angehoben.

Der Grundfreibetrag stieg um 363 Euro auf 10.347 Euro.

Die Entfernungspauschale, auch „Pendlerpauschale“ genannt, erhöhte sich von 35 auf 38 Cent.

Junger Mann steht im Bus mit einem Kaffeebecher in der Hand

Im zweiten Entlastungspaket, das im Mai 2022 beschlossen wurde, traten weitere Maßnahmen in Kraft, darunter das 9-Euro-Ticket, die Energiepreispauschale und die Einmalzahlung für Empfänger:innen von Sozialleistungen.

Vom 1. Juni bis zum 31. August 2022 gab es das 9-Euro-Ticket, mit dem man den ÖPNV in ganz Deutschland für nur 9 Euro nutzen konnte.

Im selben Zeitraum galt der Tankrabatt, der die Preise an den Tankstellen verringerte. Benzin wurde um 29,55 Cent pro Liter günstiger, Diesel um 14,04 Cent pro Liter.

Zum 1. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage abgeschafft. Verbraucher:innen zahlen seitdem monatlich 3,7 Cent pro Kilowattstunde weniger für ihren Stromtarif. Die Umlage wurde im Jahr 2000 eingeführt, um umweltfreundliche Energieerzeugung zu fördern. Mittlerweile gehören erneuerbare Energien aber zu den günstigsten Arten der Energieproduktion.

Studierende und Azubis mit Anspruch auf BAföG erhielten einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 230 Euro. Wohngeld-Haushalte bekamen einen Zuschuss von 270 Euro.

Im Juli 2022 haben Familien ein einmaliger Kinderbonus von 100 Euro pro Kind erhalten, der auf den steuerlichen Kinderfreibetrag angerechnet wurde.

Bezieher:innen von Arbeitslosengeld 2, Sozialhilfe oder Grundsicherung bekamen einen einmaligen Bonus von 200 Euro, der mit den regulären Leistungen ausgezahlt wurde. Empfänger:innen von Arbeitslosengeld 1 wurde ein einmaliger Bonus von 100 Euro überwiesen.

Im September 2022 erhielten Arbeitnehmer:innen und weitere Einkommenssteuerpflichtige eine Energiepreispauschale von 300 Euro über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers.

Maßnahmen aus dem zweiten Entlastungs­paket

Studentin füllt Formular aus und lächelt

Maßnahmen aus dem dritten Entlastungs­paket

Das dritte Entlastungspaket wurde im September 2022 verabschiedet. Es ist deutlich umfangreicher als die ersten beiden Pakete. Allein 68% der Hilfsleistungen entfallen auf das dritte Maßnahmenpaket. Darin enthalten ist unter anderem die Energiepreisbremse, die Abschöpfung von Zufallsgewinnen von Stromproduzenten und die verringerte Mehrwertsteuer.

Bisher wurden bereits folgende Maßnahmen aus dem Paket umgesetzt:

Alle Bürger:innen

Seit dem 1. Oktober 2022 gilt ein verringerter Mehrwertsteuersatz für Gas und Wärme. Statt 19% zahlen alle Bürger:innen nur noch 7% auf ihren Erdgastarif. Diese Maßnahme ist noch bis zum 31. März 2024 angedacht.

Mitte November 2022 wurde die Dezember-Soforthilfe beschlossen. Diese besagte, dass alle Bürger:innen ihren Dezember-Abschlag für Gas und Wärme nicht zahlen mussten, der Bund übernahm an ihrer Stelle die Kosten. Diese Maßnahme wurde zur Überbrückung bis zum Inkrafttreten der Energiepreisbremse eingeführt.

Seit dem 1. Dezember 2022 werden Zufallsgewinne von Stromversorgern abgeschöpft, um damit die Kosten für die Preisbremsen zu finanzieren. Diese Maßnahme gilt zunächst bis zum 30. Juni 2023, kann aber bei Bedarf bis zum 30. April 2024 verlängert werden.

Die Erhöhung des CO2-Preises wurde verschoben. Eigentlich steigen die Kosten für CO2-Zertifikate jährlich, doch im Januar 2023 wurden sie ausnahmsweise nicht angehoben. Die nächste Preissteigerung soll es erst im Jahr 2024 geben.

Die Grenze einer Beschäftigung im Übergangsbereich, auch „Midi-Job“ genannt, wurde zum 1. Oktober 2022 von 1.300 auf 1.600 Euro angehoben . Im Januar 2023 stieg der Höchstwert sogar auf 2.000 Euro monatlich. Personen, die in einem Midi-Job beschäftigt sind, dürfen damit mehr verdienen, ohne die vollen Arbeitnehmeranteile für Steuern und Sozialversicherung zahlen zu müssen.

Im Zeitraum zwischen dem 26. Oktober 2022 und dem 31. Dezember 2024 können Unternehmen ihren Mitarbeitenden auf freiwilliger Basis steuer- und abgabenfrei eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro zahlen.

Zum 1. Januar 2023 wurde die Homeoffice-Pauschale entfristet und erhöht. Die Pauschale gilt nun auch für Arbeitnehmer:innen mit kleinen Wohnungen ohne separates Arbeitszimmer.

Darüber hinaus sind Beiträge zur Rentenversicherung ab 2023 vollständig steuerlich absetzbar. Damit kann es nicht mehr zu einer doppelte Besteuerung der Rente aus der Basisversorgung kommen.

Arbeitnehmer:innen

Personen mit geringem Einkommen

Für die Monate September bis Dezember 2022 bekamen Wohgeldempfänger:innen einen zweiten Heizkostenzuschuss. Ein Ein-Personen-Haushalt erhielt 415 Euro einmalig, zwei Personen 540 Euro und pro weitere Person gab es 100 Euro zusätzlich.

Rentner:innen erhielten zum 1. Dezember 2022 eine Energiepreispauschale von 300 Euro.

Gerade für Arbeitssuchende und Menschen mit einem geringen Einkommen sind die hohen Energiepreise eine enorme Belastung. Mit der Einführung des Bürgergelds erhöht sich der Regelbedarf, sodass mehr Geld monatlich zur Verfügung steht.

Dank der Wohngeldreform hat sich der Kreis der Bedürftigen vergrößert. Nun erhalten etwa zwei Millionen Bürger:innen Unterstützung bei der Miete durch den Staat.

Außerdem wurde zum 1. Januar 2023 das Kindergeld erhöht. Eine Familie mit zwei Kindern erhält zum Beispiel 432 Euro mehr pro Jahr für die nächsten zwei Jahre. Familien mit niedrigem Einkommen werden mit einer Anhebung des Kinderzuschlags unterstützt. Ab dem 1. Januar 2023 beträgt er 250 Euro monatlich.

Familien

Familie mit zwei Kindern im Wohnzimmer

Welche Entlastungen folgen in der Zukunft?

Aktuell sind noch drei Entlastungsmaßnahmen aus dem dritten Paket offen.

Im Frühjahr 2023 sollen alle Studierenden eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten. Den Bonus können sie ab dem 15. März 2023 über ein Online-Portal selbst beantragen.

Ab Mai 2023 wird das 49-Euro-Ticket als dauerhafte Nachfolge des 9-Euro-Tickets verfügbar sein.

Die letzte noch offene Maßnahme aus dem dritten Entlastungspaket ist die Energiepreisbremse, der wir aufgrund ihrer Komplexität einen separaten Abschnitt gewidmet haben.

Alle Infos zur Energiepreisbremse

Die wichtigste Hilfsleistung gegen hohen Energiekosten in unmittelbarer Zukunft ist die Energiepreisbremse, aufgeteilt in Strom- und Gaspreisbremse. Die beiden Preisbremsen sorgen dafür, dass dein Tarif ab einem gewissen Betrag im Arbeitspreis gedeckelt ist. Was das genau bedeutet, haben wir uns einmal genauer angeguckt.

Wie funktioniert die Gas- und Strompreis­bremse und wie hoch ist sie?

Der Preisdeckel für Strom- und Gastarife ist einfach erklärt. Aktuell können Energieanbieter selbst festlegen, wie viel eine Kilowattstunde Strom und Gas kostet. In Zukunft zahlen alle Bürger:innen maximal 40 Cent für eine Kilowattstunde Strom und 12 Cent für eine Kilowattstunde Gas.

Damit sich Energiesparen weiterhin lohnt, greifen die Preisbremsen aber nur für 80% des Verbrauchs. Für 80% deines Verbrauchs zahlst du also den gedeckelten Preis, für die restlichen 20% gilt der Preis deines aktuellen Strom- oder Gastarifs. Die Grundlage für die Verbrauchsermittlung stammt aus dem Monat September 2022. Es ist also möglich, dass sich die Prognose von deinem realen Verbrauch unterscheidet.

Weitere Details und zwei kurze Erklärvideos findest du auf unserer Info-Seite zur Energiepreisbremse.

Wann kommt die Strom- und Gaspreis­bremse?

Die Preisbremse für Strom und Gas gilt ab dem 1. März 2023. Rückwirkend wird sie aber auch auf die Monate Januar und Februar 2023 angerechnet. Das bedeutet, dass du für das gesamte Jahr 2023 entlastet wirst, wenn du aktuell mehr als den gedeckelten Preis zahlst.

Für wen gilt die Preisbremse?

Du fragst dich jetzt bestimmt, wie du die Strom- und Gaspreisbremse bekommst. Das ist ganz einfach: Dein Strom- und Gasversorger passt deinen Abschlag automatisch an. Falls du also aktuell mehr als einen Arbeitspreis von 40 Cent Strom oder 12 Cent Gas pro Kilowattstunde zahlst, verringert sich dein Abschlag. Ab wann Energieanbieter die Anpassung des Abschlags vornimmt, ist individuell geregelt. Wenn du einen Vertrag bei sparstrom hast, informieren wir dich darüber in einem separaten Schreiben.

Sparschwein und Familie aus Papier werden von zwei Händen umringt

Was bringen die Energie-Entlastungen bisher?

Insgesamt hat die Bundesregierung alle Bürger:innen bereits umfangreich unterstützt. Doch wie gut wirken die Maßnahmen bisher und kommen sie auch dort an, wo sie benötigt werden?

Wie viel die Entlastungspakete helfen, lässt sich pauschal nicht so leicht beantworten. Das liegt zum größten Teil daran, dass jede:r von uns einen unterschiedlich hohen Energieverbrauch hat. Haushalte mit einem hohen Verbrauch profitieren mehr als Haushalte mit niedrigem Energieverbrauch. Das ist auch richtig so, denn ein hoher Verbrauch bedeutet gleichzeitig hohe Kosten.

Besserverdiener:innen waren zum Teil in den vergangenen Jahren schon in der Lage, ihr Eigenheim energetisch zu sanieren und in moderne Technologien zu investieren. Das ist für Menschen, die zur Miete wohnen und/oder nur wenig Geld zur Verfügung haben, leider nicht so einfach. Oft müssen sie die Gegebenheiten einfach hinnehmen, auch wenn ihr Zuhause nicht energieeffizient ist. Eine Möglichkeit, sich autarker aufzustellen ist eine Balkonsolaranlage. Aber auch hier erfüllen nicht alle Wohnungen die Kriterien.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Maßnahmenpakete vor allem diejenigen entlasten, die es am meisten brauchen. Es ist also gut, dass die Bundesregierung Milliarden Euro in die Hand nimmt, um Bürger:innen mit den hohen Energiekosten nicht allein zu lassen.

Was wir bei all den staatlichen Hilfen nicht aus den Augen verlieren dürfen: Wichtig ist weiterhin, dass wir alle Energie sparen. Denn je mehr Strom und Gas gespart wird, desto weniger müssen die Energieversorger zu teuren Preisen beschaffen. Im sparstrom Blog haben wir einige Tipps und Tricks, wie du Gas sparen und Strom sparen kannst. Abonniere außerdem unseren Newsletter und verpasse keinen Artikel mehr. Wir informieren dich über alle wichtigen Energiethemen und geben dir alltagstaugliche Lösungen an die Hand, die dir helfen, in der aktuellen Situation den Überblick zu behalten.

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