Wer als Mieter:in eine mit Stecker betriebene Mini-Solaranlage anbringen möchte, sollte sich vorher mit Vermieter:in oder Wohnungseigentümergemeinschaft in Verbindung setzen. Die Montage eines Balkonkraftwerks berührt drei Bereiche des Mietobjekts: Veränderung der Gebäudeoptik, bauliche Veränderungen und elektrische Gebäudeausrüstung. Deshalb sollte eine schriftliche Erlaubnis eingeholt werden, bevor die Anlage angebracht wird.
Während Installation und Anschluss einer Mini-PV-Anlage zwar in Eigenregie durchgeführt werden kann, unterliegen sie dennoch einer Richtlinie, sobald sie den Strom ins Hausnetz einspeisen. Vor dem Anschluss wird daher dazu geraten, dass ein:e Elektriker:in die Eignung des häuslichen Stromkreises für die Einspeisung von Solarstrom prüft. Dies gilt vor allem für ältere Gebäude, um die theoretische Möglichkeit von Kabelbränden bei alten Elektroinstallationen auszuschließen. Auch die Sicherungen sollten dabei überprüft werden, um einer Überhitzung und damit einem Hausbrand vorzubeugen.
Der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) empfiehlt zudem einen speziellen Energienetzstecker, die sogenannte „Wieland Steckerverbindung“. Diese Verbindung ist besonders gut isoliert und vermeidet, dass es zur Funkenbildung und bei längerer Nutzung dann zur Überhitzung und zum (Schwel-) Brand kommt. Wer dieses Risiko bei sich ausschließen kann, darf die Mini-PV-Anlage aber genauso mit einem herkömmlichen Stecker betreiben.
Balkonkraftwerke sind dann sicher, wenn der verwendete Mikrowechselrichter einen Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) integriert hat, sodass das System abschaltet wird, sobald keine Netzspannung (mehr) anliegt. Wichtig ist außerdem, dass an eine Steckdose bzw. an einen Stromkreis immer nur ein einziges Stecker-Solargerät angeschlossen wird. Die Schaltung mehrerer Systeme über eine Mehrfachsteckdose wäre zu gefährlich.